Versicherungen in der Schweiz: Das müssen Sie als Auswanderer und Grenzgänger beachten

Planen Sie aus beruflichen Gründen einen Umzug in die Schweiz? Möchten Sie dabei sicherstellen, dass Sie und Ihre Familie umfassend versichert sind? Dann sollten Sie einige notwendige und freiwillige Versicherungen im Auge behalten.

 

Gut versichert in die Schweiz umziehen

Katja sitzt in ihrem Home-Office und blickt nachdenklich auf den Bildschirm. Die 35-jährige IT-Expertin hat gerade ein verlockendes Job-Angebot aus Zürich erhalten. Der Vertrag liegt unterschriftsreif vor ihr, doch eine Frage lässt sie nicht los: „Welche Versicherungen brauche ich in der Schweiz?“ Denn in der Schweiz ist das Versicherungssystem etwas anders aufgebaut als in Deutschland.

Geht es Ihnen wie Katja? Keine Sorge! Ein Umzug in die Schweiz ist mit ein wenig Vorarbeit leicht zu meistern, auch in Sachen Versicherungen. Vor allem, wenn Sie diesen Ratgeber gelesen haben, der alle wichtigen Aspekte erklärt.

 

Das Schweizer Versicherungssystem: Eine Übersicht

Die Schweiz ist bekannt für ihr gut ausgebautes und vielfältiges Versicherungssystem. Hierbei wird zwischen obligatorischen und freiwilligen Versicherungen unterschieden. 

  • Die obligatorischen Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bieten grundlegenden Schutz für alle Einwohner. 
     
  • Freiwillige Versicherungen hingegen bieten zusätzliche Absicherung und Komfort, sind jedoch nicht zwingend erforderlich.
     

Wichtig ist, dass Sie einen klaren Status haben. Das heißt: Sind Sie ein echter Auswanderer, der in der Schweiz seinen Wohnsitz anmeldet, oder sind Sie Grenzgänger, der lediglich in der Schweiz arbeitet? Denn für jede Gruppe gelten andere Regeln.

 

Notwendige Versicherungen für Schweiz-Einwanderer

Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in die Schweiz, um dort zu arbeiten, müssen Sie die folgenden Versicherungen haben:

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist in der Schweiz vorgeschrieben und eine der wichtigsten Versicherungen, die Sie benötigen. Sie müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Ihrem Zuzug bei einer Schweizer Krankenversicherung anmelden. 

Lassen Sie diese Frist verstreichen, wird Ihnen von der kantonalen Verwaltung eine Krankenkasse zugewiesen und Sie verlieren das Recht auf freie Wahl der Krankenkasse. Ein Wechsel ist dann frühestens zum Jahresende möglich. Die Krankenversicherung gilt rückwirkend ab dem Tag Ihres Zuzugs. Wenn Sie sich erst später anmelden, müssen Sie die Beiträge für die zurückliegenden Monate nachzahlen.

Die Grundversicherung deckt die Kosten für medizinische Behandlungen und Krankenhausaufenthalte ab. Dazu gehören Arztbesuche, Medikamente und Notfallbehandlungen. Es gibt auch spezielle Leistungen für chronisch Kranke und Menschen mit besonderen Bedürfnissen. 

Zusätzlich zur obligatorischen Grundversicherung können Sie eine freiwillige Zusatzversicherung abschließen. Diese bietet erweiterte Leistungen, zum Beispiel private Zimmer im Krankenhaus, alternative Heilmethoden und Zuschüsse zu Brillen und Zahnbehandlungen. 
 

Unfallversicherung

In der Schweiz sind Arbeitnehmer gegen Unfälle versichert. Die Unfallversicherung umfasst zwei Hauptbereiche:

  • Berufsunfallversicherung (BU): Deckt Unfälle ab, die während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg geschehen. Auch Berufskrankheiten sind abgedeckt.
  • Nichtberufsunfallversicherung (NBU): Deckt Unfälle ab, die in der Freizeit (z. B. im Straßenverkehr) passieren.

Arbeitnehmer, die mehr als 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind automatisch durch ihren Arbeitgeber sowohl gegen Berufsunfälle als auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die Prämien für die NBU-Versicherung können vom Lohn abgezogen werden.

Für Arbeitnehmer, die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, besteht Versicherungsschutz für Berufsunfälle und -krankheiten, jedoch nicht für Nichtberufsunfälle. Achten Sie bei einer Wochenarbeitszeit von unter 8 Stunden darauf, dass Sie auch für Nichtberufsunfälle ausreichend versichert sind. Dies wird durch die gesetzliche Krankenversicherung ergänzt. Nur so können Sie eine umfassende Deckung gewährleisten. 
 

KFZ-Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge ist in der Schweiz ebenfalls obligatorisch und Voraussetzung, um ein Fahrzeug zuzulassen. Diese Versicherung deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Auto oder Motorrad an Personen, Sachen und fremden Fahrzeugen verursachen. Ohne diese Versicherung wird Ihr Fahrzeug in der Schweiz nicht zugelassen. 

Die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge ist je nach Fahrzeugtyp ein Bestandteil der Autoversicherung oder der Motorradversicherung.

 

Freiwillige Versicherungen für Schweiz-Einwanderer

Neben den obligatorischen Versicherungen gibt es in der Schweiz auch eine Reihe von freiwilligen Versicherungen. Diese Versicherungen gelten als sinnvoll:
 

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung ist in der Schweiz zwar nicht vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen. Diese Versicherung schützt Sie, wenn Sie anderen Personen Schaden zufügen oder deren Eigentum beschädigen. Diese Versicherung ist besonders für Mieter wichtig, da sie oft in Mietverträgen verlangt wird.
 

Hausrat- und Gebäudeversicherung

Die Hausratversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem beweglichen Eigentum. Dazu gehören Schäden durch Einbruch, Feuer, Wasser und Überschwemmung. Diese Versicherung ist besonders sinnvoll, um Ihren Haushalt umfassend abzusichern.

Gut zu wissen: Je nachdem, in welchem Kanton Sie wohnen, kann der Abschluss einer Hausrat- und Gebäudeversicherung verpflichtend sein.
 

Haushaltsversicherung

Die Haushaltsversicherung kombiniert die Hausratversicherung und die Privathaftpflichtversicherung und bietet somit einen umfassenden Schutz für Ihren Haushalt. Damit bekommen Sie ein Gesamtpaket, das günstiger als zwei separate Versicherungen sein kann.
 

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei Rechtsstreitigkeiten und übernimmt die Kosten für Anwalts- und Gerichtskosten. Diese Versicherung kann als Privat-Rechtsschutz und Verkehrs-Rechtsschutz abgeschlossen werden, je nachdem, auf welchem Gebiet Sie Unterstützung benötigen.
 

Fahrzeugversicherungen

Zusätzlich zur verpflichtenden Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge bieten Teilkasko und Vollkasko zusätzlichen Schutz für Ihr Fahrzeug. Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Diebstahl, Vandalismus, Naturereignisse und Glasbruch ab. Die Vollkaskoversicherung erweitert den Schutz der Teilkasko und übernimmt zusätzlich die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle.
 

 

Das ist der beste Zeitpunkt für die Beantragung der Versicherungen

Um sicherzustellen, dass die Versicherungen bei Ihrer Auswanderung in die Schweiz gültig sind, sollten Sie frühzeitig handeln. Das sind die optimalen Zeitfenster:

  • Die obligatorische Krankenversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Ihrem Zuzug abgeschlossen werden.
     
  • Für die Unfallversicherung sorgt Ihr Arbeitgeber, sobald Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen. (Je nach Arbeitszeit sollten die Besonderheiten beachtet werden)
     
  • Die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge sollten Sie vor Ihrer Abreise oder direkt bei der Einreise in die Schweiz beantragen, damit Ihr Fahrzeug sofort zugelassen werden kann.
     
  • Freiwillige Versicherungen wie die Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung sollten Sie ebenfalls frühzeitig abschließen, um lückenlosen Schutz zu gewährleisten.

 

Diese Versicherungsnachweise benötigen Sie bei der Einwanderung

Bei der Verlegung Ihres Wohnsitzes in die Schweiz müssen Sie im Rahmen des Ummeldeprozesses verschiedene Versicherungsnachweise vorlegen. 

  • Der Nachweis einer Krankenversicherung ist besonders wichtig und wird bei der Anmeldung auf dem Einwohneramt oder der Gemeindeverwaltung verlangt. Fehlt dieser Nachweis, kann es passieren, dass Sie automatisch einer Schweizerischen Krankenkasse zugewiesen werden.
     
  • Die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge ist erforderlich, um Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden. 
     
  • Es kann sinnvoll sein, Nachweise über freiwillige Zusatzversicherungen mit sich zu führen. So können Sie diese Ihrem Vermieter oder einer Behörde sofort vorlegen.

 

Versicherungen in der Schweiz: Besonderheiten für Grenzgänger

Für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in einem benachbarten Land wohnen, gelten spezielle Regelungen:

  • Sie haben in der Regel die Wahl, sich entweder in der Schweiz oder im Heimatland krankenversichern zu lassen. Das beliebteste Modell ist die Pflichtversicherung gemäß dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG), kombiniert mit dem Zusatzformular E106/S1, das die Nutzung von Gesundheitsdienstleistungen im Heimatland ermöglicht. 
  • Grenzgänger sind über ihren Schweizer Arbeitgeber automatisch unfallversichert – sowohl für Berufsunfälle, Berufskrankheiten, als auch für Nichtberufsunfälle – sofern Sie mehr als 8 Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber arbeiten.
    Wichtig: Arbeiten Sie weniger als acht Stunden pro Woche in der Schweiz, müssen Sie sich über die Krankenversicherung gegen Nichtberufsunfälle versichern. 
  • Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden in der Schweiz gezahlt. Im Falle einer Arbeitslosigkeit müssen Sie als Grenzgänger aber Ihre Ansprüche bei der Arbeitsagentur im Heimatland geltend machen. 
  • Pflegeversicherungen sind in der Schweiz an die Krankenversicherung gekoppelt, jedoch haben Sie als Grenzgänger oft spezielle Regelungen zu beachten – insbesondere wenn Sie zuhause zusätzlich abgesichert sind.

 

Fazit

Ein Umzug in die Schweiz erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Zum einen müssen Sie klären, welche Aufenthaltsbewilligungen Sie benötigen, um im schönen Alpenland arbeiten zu dürfen. Zum anderen sollten Sie sich mit dem Thema Versicherungen auseinandersetzen, um sich, Ihre Familie und Ihr Eigentum bestmöglich abzusichern.

Am besten bitten Sie einen Versicherungsberater, der sich mit dem Versicherungssystem in der Schweiz auskennt, um Rat. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie sich auch direkt an die Schweizer Behörden wenden, zum Beispiel an die für Sie zuständige Gemeindeverwaltung. Auch wir von Ratbacher unterstützen Sie gerne im Rahmen Ihres Bewerbungsverfahrens - dann fällt Ihnen die Entscheidung, vor der zum Beispiel Katja steht, sicher leichter.

Bilder: Adobe Stock